Studienordnungen: Freiburg

>> Studienplan für die Studiengänge

- Magister Artium
- Promotion
- Erweiterungsprüfung Schwedisch, Dänisch, Norwegisch für Lehramt an Gymnasien
- Diplomprüfung Schwedisch, Norwegisch, Dänisch, Niederländisch als drittes Nebenfach in den Diplomstudiengängen für Naturwissenschaftlerinnen und Naturwissenschaftler

im Fach Nordgermanische Philologie am

Institut für Vergleichende Germanische Philologie

und Skandinavistik

der Universität Freiburg i. Br.

[Stand: Februar 2000]

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Inhalt

0. Vorbemerkung

1. Gegenstand der Nordgermanischen Philologie

2. Studium

3. Die Zwischenprüfung

4. Studiengang Magister

5. Studiengang Promotion

6. Verteilung der Lehrveranstaltungen im Grund- und Hauptstudium

7. Studiengang zur Erweiterungsprüfung für das Lehramt an Gymnasien

8. Diplomprüfung Schwedisch, Norwegisch, Dänisch oder Niederländisch als drittes Nebenfach in den Diplomstudiengängen für Naturwissenschaftlerinnen und Naturwissenschaftler

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0. Vorbemerkung

An der Universität Freiburg kann man am "Institut für Vergleichende Germanische Philologie und Skandinavistik" den Studiengang "Nordgermanische Philologie" (inoffiziell auch "Skandinavistik") mit dem Abschluss "Magister" ("M(agister) A(rtium)") und dem Abschluss "Promotion" ("Dr. phil.") studieren. Dafür gelten die folgenden Prüfungsordnungen:

Zwischenprüfungsordnung der Universität Freiburg in den Studiengängen Lehramt, Magister und Promotion der Philosophischen Fakultäten vom 23.02.1990, veröffentlicht im Amtsblatt "Wissenschaft und Kunst" (W.u.K./1990, Seite 74), berichtigt in W.u.K./1990, Seite 251, geändert am 20.07.1990 (W.u.K. 1990, Seite 251) unter Berücksichtigung der Senatsfassung vom 27.11.1991, zuletzt geändert am 12.09.1995.

Neufassung der Magisterprüfungsordnung der Philosophischen Fakultäten in der vom Gemeinsamen Ausschuss der Philosophischen Fakultäten beschlossenen Fassung vom 06.09.1995.

Neufassung der Promotionsordnung der Philosophischen Fakultäten in der vom Gemeinsamen Ausschuß der Philosophischen Fakultäten beschlossenen Fassung vom 20.01.1999.

Es besteht außerdem die Möglichkeit, im Rahmen der "Wissenschaftlichen Prüfung für das Lehramt an Gymnasien" (§ 19) eine Erweiterungsprüfung in einer der modernen skandinavischen Sprachen abzulegen. Dafür gilt die folgende Prüfungsordnung:

Verordnung des Kultusministeriums über die Wissenschaftliche Prüfungsordnung für das Lehramt an Gymnasien vom 02.12.1977, veröffentlicht im Amtsblatt des Kultusministeriums "Kultus und Unterricht" (K.u.U.), Sonderausgabe 3, Seite 473; letzte Änderung vom 15. Januar 1991, K.u.U. 1991, S. 5.

Die Thematik des Instituts ist breit gefächert, sie umfasst unter vergleichenden Aspekten auch das Deutsche, das Niederländische, das Friesische und natürlich sämtliche nordgermanischen Sprachen, deren ältere und neuere Literatur- und Kulturgeschichte. Liegt der Schwerpunkt des Studiums und der entsprechenden Magisterarbeit bzw. Dissertation nicht im Bereich des Nordgermanischen, so ist es erforderlich, das Studium "Deutsche Philologie" (man vgl. deren Studienplan) zu absolvieren. - Umgekehrt ist es möglich, im Rahmen der Fächer "Deutsche Philologie" und "Neuere deutsche Literaturgeschichte" oder des Lehramtsstudiengangs "Deutsch" einzelne, vorwiegend vergleichende Aspekte aus dem Bereich der Vergleichenden Germanischen Philologie und Skandinavistik einzubringen.

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1. Gegenstand der Nordgermanischen Philologie

Gegenstand der Nordgermanischen Philologie sind die nordgermanischen (nordischen) Sprachen und Literaturen von den Anfängen bis zur Gegenwart unter Einbeziehung des jeweiligen historischen und kulturellen Kontexts. Die heutigen nordischen Schriftsprachen sind Schwedisch, Dänisch, Norwegisch (in den beiden hochsprachlichen Formen Bokmål und Nynorsk), Isländisch, Färöisch. Für das Studium muss eine dieser modernen Sprachen als Hauptsprache gewählt werden; darüberhinaus sind Grundkenntnisse in weiteren Sprachen erforderlich.

Die Sprachwissenschaft beschäftigt sich im Rahmen allgemeiner Sprachtheorien mit den heutigen nordischen Sprachen und ihrer Geschichte. Dazu gehört ihre Entwicklung aus dem Urgermanischen und Urnordischen, das durch Runeninschriften belegt ist, über das Altnordische, das vor allem als Altisländisch eine reiche Überlieferung hat, bis hin zu den heutigen Sprachen mit ihren regionalen, sozialen und stilistischen Varianten. Eine besondere Rolle spielt der historische Zusammenhang und Vergleich dieser Sprachen mit dem Deutschen.

Die Ältere Literatur- und Kulturwissenschaft (Nordistische Mediävistik) beschäftigt sich im Rahmen allgemeiner Literaturtheorien mit der nordischen Text- und Literaturüberlieferung von den Anfängen im Germanischen Altertum bis zum Beginn der Neuzeit. Damit eng verbunden ist die Altertumskunde mit ihren verschiedenen Bereichen der Religions-, Kultur- und Sozialgeschichte. Eine besondere Rolle spielt der historische Zusammenhang und Vergleich mit den anderen altgermanischen Kulturen und mit der mittelalterlichen Literatur des Deutschen.

Die Neuere Literatur- und Kulturwissenschaft beschäftigt sich im Rahmen allgemeiner Literaturtheorien mit der Geschichte der neueren skandinavischen Literaturen von der Reformation bis zur Gegenwart. Damit eng verbunden ist die allgemeine Kultur- und Sozialgeschichte dieser Zeit. Eine besondere Rolle spielt der historische Zusammenhang und Vergleich mit anderen europäischen Literaturen, vor allem mit der neuen deutschen Literatur.

Ein grundlegender und wichtiger Teil der Lehre, der auch die Forschungstätigkeit beeinflusst, ist die sprachpraktische Ausbildung.

Die Beschäftigung mit den nordischen Sprachen und Literaturen soll mit dem Erwerb von Kenntnissen in der Kultur- und Landeskunde verbunden werden. Diese werden teilweise im Rahmen der nordistischen Lehrveranstaltungen vermittelt; eine Vertiefung in Einzelbereichen ermöglichen Nachbarfächer (wie z.B. Ur- und Frühgeschichte, Kunstgeschichte, historische Fächer, Wissenschaftliche Politik oder Geographie).

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2. Studium

2.1 Studienvoraussetzungen

Englischkenntnisse

Kenntnisse des Englischen, die zur Lektüre der wissenschaftlichen Fachliteratur befähigen, sind erforderlich und durch das Reifezeugnis oder entsprechende Zeugnisse nachzuweisen (§ 2 Nordgerm. Philologie ZPO).

2.2 Auslandsaufenthalte

Für das Fach Nordgermanische Philologie wird erwartet, dass sich die Studierenden auf eigene Initiative hin längere Zeit in Skandinavien aufhalten (etwa in der vorlesungsfreien Zeit), vor allem in dem Land, in dem die gewählte Hauptsprache gesprochen wird. Praktische Erfahrungen in Gebieten mit anderen nordischen Sprachen - in denen man die eigene Hauptsprache aktiv verwenden kann und eine Zweit- oder Drittsprache passiv erlernt - sind erwünscht. Darüber hinaus wird ein einjähriger Studienaufenthalt in einem der skandinavischen Länder dringend empfohlen.

Für das Studium in den skandinavischen Ländern gibt es verschiedene Austausch- und Stipendienmöglichkeiten, zu denen das Institut die weiteren Informationen gibt. Die Studierenden können einen solchen Aufenthalt entweder schon ins Grundstudium legen, um vor allem die praktischen Sprachfähigkeiten zu fördern, oder ins Hauptstudium, dann möglichst im Zusammenhang mit dem Thema der Magisterarbeit oder der Dissertation.

2.3 Struktur des Studiums

Das Studium ist aufgeteilt in das Grundstudium (bis zur Zwischenprüfung) und das Hauptstudium (nach der Zwischenprüfung). Die Regelstudienzeit für den Studiengang "Magister" beträgt neun Semester (einschließlich Prüfungssemester). - Bei den Lehrveranstaltungen wird unterschieden zwischen "Pflichtveranstaltungen", die in den fachspezifischen Teilen der Prüfungsordnung vorgeschrieben sind, und "ergänzenden Lehrveranstaltungen", deren Besuch zur Vervollständigung des Studiums dringend empfohlen wird.

2.3.1 Das Grundstudium

Im Grundstudium werden praktische Sprachkenntnisse und -fertigkeiten vermittelt, sowie die Kenntnis der wichtigen Hilfsmittel zum wissenschaftlichen Arbeiten. Die Lehrveranstaltungen führen ein in die gängigen Beschreibungsmethoden der Sprachwissenschaft, der Älteren und der Neueren Literatur- und Kulturwissenschaft und geben einen Überblick über die Entwicklung der nordischen Sprachen und Literaturen. Den Abschluss des Grundstudiums bildet die Zwischenprüfung (vgl. ZPO).

Lehrveranstaltungen im Grundstudium:

Für das Grundstudium werden als Lehrveranstaltungen sprachpraktische Kurse, Einführungen/Proseminare, weiterführende Proseminare und Vorlesungen angeboten.

- Die sprachpraktischen Kurse, die zunächst keine nordischen Sprachkenntnisse voraussetzen, führen jeweils in eine der Sprachen ein (z.B. Schwedisch für Anfänger, Schwedisch für Fortgeschrittene I, Schwedisch für Fortgeschrittene II) und geben dann in weiterführenden Kursen (die auch im Hauptstudium zu besuchen sind) Gelegenheit, die mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, das hörende Verstehen gesprochener Sprache zu üben und in speziellen Textbereichen Erfahrungen zu sammeln. Auch für Studierende mit Kenntnissen nordgermanischer Sprachen sind ein Kurs für Fortgeschrittene II in der skandinavischen Erstsprache und ein Kurs in einer skandinavischen Zweitsprache Pflichtveranstaltungen des Grundstudiums.

- Einführungen/Proseminare: Die "Einführung in die Sprachwissenschaft", die "Einführung in die Ältere Literaturwissenschaft", die "Einführung ins Altnordische" und die "Einführung in das Studium der neueren skandinavischen Literaturen" sind Pflichtveranstaltungen. Wahlweise kann die "Einführung in die skandinavische Kulturwissenschaft" besucht werden.

- Die weiterführenden Proseminare gehören zu den empfohlenen ergänzenden Lehrveranstaltungen. Solche Veranstaltungen sind nicht im Katalog der Anforderungen der Prüfungsordnungen festgelegt. In ihnen besteht die Möglichkeit, sich in einen Teilbereich exemplarisch zu vertiefen; hier können wissenschaftliche Themen selbstständig unter Verwendung der notwendigen Hilfsmittel in Referaten bearbeitet und zur Diskussion gestellt werden.

- Die Vorlesungen informieren zusammenhängend über größere Sach- und Problembereiche und führen in den Stand der Forschung ein. Zur erfolgreichen Teilnahme an einer Vorlesung ist die begleitende Lektüre und Eigenarbeit unerlässlich. Die Vorlesungen sind ergänzende Lehrveranstaltungen; in der Regel, vor allem beim Hauptfachstudium, wird der Besuch einer Vorlesung in jedem Semester empfohlen.

2.3.2 Das Hauptstudium

Voraussetzung für den Eintritt in das Hauptstudium ist die bestandene Zwischenprüfung. Im Hauptstudium kann der Schwerpunkt nach eigenem Interesse mehr auf die Sprachwissenschaft oder auf die Ältere Literatur- und Kulturwissenschaft oder auf die Neuere Literatur- und Kulturwissenschaft gelegt werden.

Die Studierenden bilden im Hauptstudium ihre Fähigkeiten zu selbstständigem wissenschaftlichem Arbeiten weiter aus und vergrößern ihre Überblickskenntnisse. Außerdem sollen die sprachpraktischen Fähigkeiten weiter verbessert werden.

Lehrveranstaltungen im Hauptstudium:

- Die sprachpraktischen Kurse sind weiter zu besuchen, sowohl in Bezug auf die Hauptsprache wie auch auf die Zweit- und Drittsprache (im Hauptfachstudium).

- Die Hauptseminare sind der Lehrveranstaltungstyp, in dem wissenschaftliche Themen und Fragestellungen aus den drei Teilbereichen vertieft und mit eigenständigen Referaten/Hausarbeiten behandelt und zur Diskussion gestellt werden. Während des Hauptstudiums sind drei Hauptseminare als Pflichtveranstaltungen zu besuchen, davon eins oder zwei aus dem Bereich des Studienschwerpunkts (Sprachwissenschaft oder Ältere oder Neuere Literatur- und Kulturwissenschaft). Vgl. § 1 Abs. 1 Ziff. 2 MagPO, Nordg. Phil.

- Auch während des Hauptstudiums sollten weitere Vorlesungen als ergänzende Lehrveranstaltungen besucht werden.

- Kolloquien können sowohl als forschungsorientierte Veranstaltungen mit Bezug auf die Magisterarbeit und Dissertation angelegt sein, als auch Übungen für die schriftlichen und mündlichen Examina bieten. Sie stellen in jedem Falle ergänzende Lehrveranstaltungen dar.

- Die für Hauptfach-Studierende obligatorische (zumindest achttägige) Exkursion, die aber auch Nebenfach-Studierenden anzuraten ist, kann man bereits im Grundstudium unternehmen; doch sollte dafür schon ein gewisser Ausbildungsstand erreicht sein. Sie wird deshalb hier im Rahmen des Hauptstudiums angeführt.

Das Hauptstudium wird mit dem Magister-Examen bzw. mit der Promotion abgeschlossen.

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3. Die Zwischenprüfung

Mit dem Bestehen der Zwischenprüfung wird der erfolgreiche Abschluß des Grundstudiums nachgewiesen.

Die Zwischenprüfung ist eine Fakultätsprüfung und kann frühestens nach dem 2. Fachsemester, soll jedoch spätestens bis zum Beginn der Vorlesungszeit des 5. Fachsemesters abgelegt werden. Ist die Zwischenprüfung einschließlich etwaiger Wiederholungen nicht spätestens bis zum Beginn der Vorlesungszeit des 7. Fachsemesters abgelegt, so erlischt der Prüfungsanspruch, es sei denn, daß die Studentin/der Student die Nichtablegung nicht zu vertreten hat (vgl. § 10 Abs. 1 und 2 ZPO). Zwischenprüfungstermine sind in der Regel am Ende jedes Semesters.

3.1 Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

Der Besuch der bis zur Zwischenprüfung obligatorischen Lehrveranstaltungen strukturiert in einem beträchtlichen Maß das Grundstudium, wobei es sich dabei allerdings nur um das Minimum dessen handelt, was die Studierenden im Grundstudium an Lehrveranstaltungen besuchen sollten.

Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischenprüfung sind qualifizierte Scheine über die erfolgreiche Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen:

(1) Hauptfach

a) Kurs für Fortgeschrittene II in einer skandinavischen Erstsprache

b) Veranstaltung zu einer skandinavischen Zweitsprache

c) Einführung in die Sprachwissenschaft

d) Einführung in die Ältere Literaturwissenschaft

e) Einführung ins Altnordische

f) Einführung in das Studium der neueren skandinavischen Literaturen

(2) Nebenfach

a) Kurs für Fortgeschrittene II in einer skandinavischen Erstsprache

b) Einführung in die Sprachwissenschaft

c) Einführung in die Ältere Literaturwissenschaft

d) Einführung ins Altnordische

e) Einführung in das Studium der neueren skandinavischen Literaturen

Bei Haupt- und Nebenfach sind Kenntnisse des Englischen, die zur Erarbeitung wissenschaftlicher Fachliteratur befähigen, nachzuweisen durch das Reifezeugnis oder entsprechende Zeugnisse.

3.2 Durchführung der Prüfung

(1) Hauptfach

Die punktuelle Prüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung von etwa 30 Minuten Dauer, deren Schwerpunkt normalerweise der Stoff einer zweistündigen skandinavistischen Lehrveranstaltung nach Wahl der Kandidatin/des Kandidaten bildet, die nicht zu den unter (1) a) - f) berücksichtigten Veranstaltungen gehört.

(2) Nebenfach

Die punktuelle Prüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung von etwa 30 Minuten Dauer, deren Schwerpunkt normalerweise der Stoff einer zweistündigen skandinavistischen Lehrveranstaltung nach Wahl der Kandidatin/des Kandidaten bilden, die nicht zu den unter (2) a) - e) berücksichtigten Veranstaltungen gehört.

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4. Studiengang Magister

4.1 Fächerkombination

Für den Magisterabschluß (M. A.) ist das Studium von zwei Hauptfächern oder von einem Hauptfach und zwei Nebenfächern erforderlich. Dabei können auch Fächer aus anderen als den Philosophischen Fakultäten gewählt werden. Das Nähere regelt § 4 A-Teil MagPO.

4.2 Die Magisterprüfung

Das Studium für den Magister Artium wird mit der Magisterprüfung abgeschlossen. Sie kann im Haupt- oder Nebenfach abgelegt werden. Die Abschlussprüfung liegt in der Zuständigkeit des Prüfungsamts des Gemeinsamen Ausschusses der Philosophischen Fakultäten der Universität Freiburg.

4.2.1 Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

Ist die "Nordgermanische Philologie" Hauptfach, so sind entsprechend der Prüfungsordnung für die Zulassung folgende Nachweise erforderlich:

- Die Nachweise für das Grundstudium und die Zwischenprüfung

- Scheine über die erfolgreiche Teilnahme an drei Hauptseminaren, davon eines oder zwei aus dem Bereich des Studienschwerpunkts (Sprachwissenschaft oder Ältere oder Neuere Literatur- und Kulturwissenschaft)

- Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer mindestens achttägigen Exkursion (Pflichtveranstaltung)

Ist die "Nordgermanische Philologie" Nebenfach, so sind entsprechend der Prüfungsordnung für die Zulassung folgende Nachweise erforderlich:

- Die Nachweise für das Grundstudium und die Zwischenprüfung

- Scheine über die erfolgreiche Teilnahme an zwei Hauptseminaren.

4.2.2 Bestandteile der Prüfung

Die Prüfung besteht aus einer Magisterarbeit im (ersten) Hauptfach sowie im Haupt- und Nebenfach aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.

Es besteht die Möglichkeit zur Schwerpunktbildung im Bereich Sprachwissenschaft oder im Bereich Ältere Literatur- und Kulturwissenschaft oder Neuere Literatur- und Kulturwissenschaft.

a) Die Magisterarbeit

Ist die "Nordgermanische Philologie" erstes Hauptfach, so wird in diesem Fach eine Magisterarbeit verfasst, in der zu einem gewählten Thema eine selbständige wissenschaftliche Darlegung erarbeitet und klar entwickelt werden soll.

Die Anfertigung der Magisterarbeit muss grundsätzlich innerhalb eines halben Jahres erfolgen, wobei die Anmelde- und Abgabefristen des Prüfungsamts besonders zu beachten sind.

(b) Die schriftliche Prüfung

Die schriftliche Prüfung besteht im Haupt- und Nebenfach aus einer Klausur von vier Stunden mit Schwerpunktbildung im Bereich Sprachwissenschaft oder Ältere oder Neuere Literatur- und Kulturwissenschaft. In Absprache mit der Prüferin/dem Prüfer werden Fragen und Aufgaben zu bestimmten Themen bearbeitet, wobei in jedem Falle ein Text aus einer neueren nordischen Sprache zu übersetzen ist.

(c) Die mündliche Prüfung im Hauptfach

- Durchführung der Prüfung

Die Prüfung dauert eine Stunde. Sie wird im Hauptfach als Kollegialprüfung von mindestens zwei Prüferinnen/Prüfern abgenommen.

Schwerpunkt Sprachwissenschaft

1. Sprachliche Grundlagen

Philologisch vertiefte Sprachkenntnisse des Altnordischen; aktive und passive Beherrschung einer modernen skandinavischen Sprache; Grundkenntnisse in zwei weiteren modernen skandinavischen Sprachen. Vertrautheit mit Problemen des Fremdspracherwerbs und der Übersetzung.

2. Sprachwissenschaftliche Methoden

Die Fähigkeit, sprachwissenschaftliche Methoden auf diese Sprachen anzuwenden, sie untereinander und mit dem Deutschen zu vergleichen.

3. Sprachgeschichte

Kenntnisse zur Entstehung des Altnordischen aus dem Germanischen; Fähigkeit, die Entwicklung einer der modernen skandinavischen Sprachen zu beschreiben; Übersicht über den heutigen skandinavischen Sprachraum und seine Entstehung.

4. Ältere Literatur- und Kulturwissenschaft

Vertrautheit mit repräsentativen Texten; Fähigkeit, entsprechende Texte zu interpretieren.

5. Neuere Literatur- und Kulturwissenschaft

Vertrautheit mit repräsentativen Texten; Fähigkeit, entsprechende Texte zu interpretieren.

Schwerpunkt Ältere Literatur- und Kulturwissenschaft

1. Sprachliche Grundlagen

Philologisch vertiefte Sprachkenntnisse des Altnordischen; aktive und passive Beherrschung einer modernen skandinavischen Sprache; Grundkenntnisse in zwei weiteren modernen skandinavischen Sprachen beziehungsweise in einer modernen Sprache und einer älteren Sprachstufe (z.B. Urnordisch, Altschwedisch). Vertrautheit mit Problemen des Fremdspracherwerbs und der Übersetzung.

2. Literaturgeschichte

Überblick über die Geschichte der nordgermanischen, besonders der altisländischen Literatur bis zum Ausgang des Mittelalters. Kenntnis der Hauptgattungen anhand repräsentativer Texte. Kenntnis von Beziehungen zwischen der altnordischen und der außernordischen mittelalterlichen Literatur.

3. Textinterpretation

Vertrautheit mit Methoden der mittelalterlichen Literaturwissenschaft und Aspekten der nordischen Altertumskunde (z.B. Religions- Kulturgeschichte); Fähigkeit, diese an altnordischen Texten zu erproben.

4. Neuere Literatur- und Kulturwissenschaft

Vertrautheit mit repräsentativen Texten; Fähigkeit, entsprechende Texte zu interpretieren.

5. Sprachwissenschaft

Vertiefte Kenntnisse in einem Teilbereich der Sprachwissenschaft.

Schwerpunkt Neuere Literatur- und Kulturwissenschaft

1. Sprachliche Grundlagen

Aktive und passive Beherrschung einer modernen skandinavischen Sprache; Grundkenntnisse in zwei weiteren modernen skandinavischen Sprachen. Vertrautheit mit Problemen des Fremdspracherwerbs und der Übersetzung. Kenntnisse des Altnordischen (betr. 4. und 5.).

2. Literaturgeschichte

Überblick über die Geschichte der neueren skandinavischen Literaturen seit der Reformation; Kenntnis einer repräsentativen Auswahl von Texten aus der neueren skandinavischen Literaturgeschichte; Kenntnis der Beziehungen der neueren skandinavischen Literaturen zu nichtskandinavischen.

3. Textinterpretation

Vertrautheit mit Theorien, Methoden und Terminologien der Literaturwissenschaft und Fähigkeit, sie begründet auf Texte anzuwenden. Vertiefte Kenntnisse zu einem Autor, einer Epoche und einer Gattung oder einem weiteren Sachgebiet; dabei sind mindestens zwei skandinavische Literaturen zu berücksichtigen.

4. Ältere Literatur- und Kulturwissenschaft

Vertrautheit mit repräsentativen Texten; Fähigkeit, entsprechende Texte zu interpretieren.

5. Sprachwissenschaft

Vertiefte Kenntnisse in einem Teilbereich der Sprachwissenschaft.

d) Die mündliche Prüfung im Nebenfach

- Durchführung der Prüfung

Die Prüfung dauert eine halbe Stunde. Sie wird bei einer Prüferin/einem Prüfer abgelegt.

- Anforderungen in der Prüfung

Schwerpunkt Sprachwissenschaft

1. Sprachliche Grundlagen

Philologisch vertiefte Sprachkenntnisse des Altnordischen; aktive und passive Beherrschung einer modernen skandinavischen Sprache; Grundkenntnisse in einer weiteren modernen skandinavischen Sprache; Vertrautheit mit Problemen des Fremdspracherwerbs oder der Übersetzung.

2. Sprachwissenschaftliche Methoden

Die Fähigkeit, sprachwissenschaftliche Methoden auf diese Sprachen anzuwenden, sie untereinander und mit der Muttersprache zu vergleichen.

3. Sprachgeschichte

Kenntnisse der Entwicklung des Altnordischen; Fähigkeit, die Entwicklung einer der modernen skandinavischen Sprachen zu beschreiben; Übersicht über den heutigen skandinavischen Sprachraum.

Schwerpunkt Ältere Literatur- und Kulturwissenschaft

1. Sprachliche Grundlagen

Philologisch und sprachgeschichtlich vertiefte Kenntnis des Altnordischen; weitere Sprachkenntnisse wie beim Schwerpunkt Sprachwissenschaft.

2. Literaturgeschichte

Überblick über die Geschichte der nordgermanischen, besonders der altisländischen Literatur bis zum Ausgang des Mittelalters. Kenntnis der Hauptgattungen anhand repräsentativer Texte. Kenntnis von Beziehungen zwischen der altnordischen und der außernordischen mittelalterlichen Literatur.

3. Textinterpretation

Vertrautheit mit Methoden der mittelalterlichen Literaturwissenschaft und Fähigkeit, diese an altnordischen Texten zu erproben.

Schwerpunkt Neuere Literatur- und Kulturwissenschaft

1. Sprachliche Grundlagen

Aktive und passive Beherrschung einer modernen skandinavischen Sprache; Grundkenntnisse in einer weiteren modernen skandinavischen Sprache; Vertrautheit mit Problemen der Sprachgeschichte, des Fremdspracherwerbs und der Übersetzung.

2. Literaturgeschichte

Überblick über die Geschichte der neueren skandinavischen Literaturen; Kenntnis einer Auswahl von Texten aus der neueren skandinavischen Literaturgeschichte; Einblick in die Beziehungen der neueren skandinavischen Literaturen zu nichtskandinavischen.

3. Textinterpretation

Vertrautheit mit Methoden der neueren Literaturwissenschaft und Fähigkeit, sie begründet auf Texte anzuwenden; vertiefte Kenntnisse zu einem Autor und einer Epoche oder einer Gattung oder einem weiteren Sachgebiet.

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5. Studiengang Promotion

Eine Promotion zum Dr. phil. ist ohne den vorherigen Abschluß eines anderen Studiengangs möglich. Im Regelfall erfolgt die Promotion jedoch nach Abschluß des Magisterexamens.

5.1 Fächerkombination

Für die Promotion ist das Studium entweder eines Hauptfachs (das ist das Fach, in dem die Dissertation geschrieben wird) und zweier Nebenfächer oder zweier Hauptfächer erforderlich. Die zulässige Fächerkombination regelt die Promotionsordnung der Philosophischen Fakultäten (Anlage A I-II PromO Phil. Fak.).

5.2 Der Promotionsabschluss

Die "Nordgermanische Philologie" kann beim Promotionsabschluß Hauptfach oder Nebenfach sein. Die Abschlußprüfung liegt in der Zuständigkeit des Prüfungsamts des Gemeinsamen Ausschusses der Philosophischen Fakultäten der Universität Freiburg.

5.2.1 Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

(1) Hauptfach

(a) Kandidatinnen und Kandidaten gemäß § 4 Abs. 1 der Promotionsordnung, die bereits das Magisterexamen im Hauptfach "Nordgermanische Philologie" abgelegt haben, müssen zusätzlich zu den für die Magisterprüfung notwendigen Sprachscheinen noch den Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Einführungskurs in eine skandinavische Drittsprache erbringen (§ 1 Abs. (1) PromO). Sie schreiben sich in den "Promotionsstudiengang mit Abschluß" ein.

(b) Kandidatinnen und Kandidaten gemäß § 4 Abs. 3 bzw. 2 der Promotionsordnung, die noch ohne Magisterexamen sind, schreiben sich in den "grundständigen Promotionsstudiengang" ein. Sie haben folgende Nachweise zu erbringen:

- Die Nachweise für das Grundstudium und die Zwischenprüfung

- Scheine über die erfolgreiche Teilnahme an drei Hauptseminaren, davon eines oder zwei aus dem Bereich des Studienschwerpunktes (Sprachwissenschaft oder Ältere oder Neuere Literatur- und Kulturwissenschaft)

- Aus dem Grund- oder Hauptstudium Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an einem Kurs für Fortgeschrittene II in einer skandinavischen Erstsprache sowie an einem Einführungskurs in eine skandinavische Zweit- und in eine skandinavische Drittsprache.

- Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer mindestens achttägigen Exkursion (Pflichtveranstaltung).

(2) Nebenfach

(a) Kandidatinnen und Kandidaten gemäß § 4 Abs. 1 der Promotionsordnung, die bereits das Magisterexamen im Nebenfach "Nordgermanische Philologie" abgelegt haben, müssen zusätzlich zu den für die Magisterprüfung notwendigen Sprachscheinen noch den Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Einführungskurs in eine skandinavische Zweitsprache erbringen (§ 1 Abs. (1) 2 PromO). Sie schreiben sich in den "Promotionsstudiengang mit Abschluß" ein.

(b) Kandidatinnen und Kandidaten gemäß § 4 Abs. 3 bzw. 2 der Promotionsordnung, die noch ohne Magisterexamen sind, schreiben sich in den "grundständigen Promotionsstudiengang" ein. Sie haben folgende Nachweise zu erbringen:

- Die Nachweise für das Grundstudium und die Zwischenprüfung

- Scheine über die erfolgreiche Teilnahme an zwei Hauptseminaren

- Aus dem Grund- oder Hauptstudium Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an einem Kurs für Fortgeschrittene II in einer skandinavischen Erstsprache sowie an einem Einführungskurs in eine skandinavische Zweitsprache.

Im Haupt- oder Nebenfach ist die Kenntnis des Englischen, die zur Lektüre der Fachliteratur befähigt, durch das Reifezeugnis oder entsprechende Zeugnisse nachzuweisen.

5.2.2 Bestandteile der Prüfung

Die Prüfung besteht aus einer wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation) im (ersten) Hauptfach sowie einer mündlichen Prüfung (Rigorosum).

Es besteht die Möglichkeit zur Schwerpunktbildung im Bereich Sprachwissenschaft oder im Bereich Ältere Literatur- und Kulturwissenschaft oder Neuere Literatur- und Kulturwissenschaft.

(a) Die Dissertation im Hauptfachstudium

Als schriftliche Prüfungsleistung wird eine Dissertation verlangt, die in Form und Inhalt wissenschaftlichen Ansprüchen genügen und zu neuen Erkenntnissen gelangen muß.

(b) Das Rigorosum (mündliche Prüfung) im Hauptfach

- Durchführung der Prüfung

Die Prüfung dauert eine Stunde. Sie wird als Kollegialprüfung von mindestens zwei Prüfenden abgenommen.

- Anforderungen in der Prüfung

Die Kandidatin/der Kandidat soll Sachwissen und die Beherrschung der Methoden des Faches nachweisen, sowie über Kenntnisse des gegenwärtigen Forschungsstandes im Fach verfügen. Mit den Prüfenden können Schwerpunkte vereinbart werden, in denen eine intensive Beschäftigung mit dem Stand der Wissenschaft vorausgesetzt wird.

Schwerpunkt Sprachwissenschaft

1. Sprachliche Grundlagen

Philologisch vertiefte Sprachkenntnisse des Altnordischen; aktive und passive Beherrschung einer modernen skandinavischen Sprache; Grundkenntnisse in zwei weiteren modernen skandinavischen Sprachen. Vertrautheit mit Problemen des Fremdspracherwerbs und der Übersetzung.

2. Sprachwissenschaftliche Methoden

Die Fähigkeit, sprachwissenschaftliche Methoden auf die Sprachen anzuwenden, sie untereinander und mit dem Deutschen zu vergleichen.

3. Sprachgeschichte

Kenntnisse zur Entstehung des Altnordischen aus dem Germanischen; Fähigkeit, die Entwicklung einer der modernen skandinavischen Sprachen zu beschreiben; Übersicht über den heutigen skandinavischen Sprachraum und seine Entstehung.

4. Ältere Literatur- und Kulturwissenschaft

Vertrautheit mit repräsentativen Texten des Altnordischen; Fähigkeit, entsprechende Texte zu interpretieren.

5. Neuere Literatur- und Kulturwissenschaft

Vertrautheit mit repräsentativen Texten der neueren skandinavischen Literaturen; Fähigkeit, entsprechende Texte zu interpretieren.

Schwerpunkt Ältere Literatur- und Kulturwissenschaft

1. Sprachliche Grundlagen

Philologisch vertiefte Sprachkenntnisse des Altnordischen. Aktive und passive Beherrschung einer modernen skandinavischen Sprache; Grundkenntnisse in zwei weiteren modernen skandinavischen Sprachen. Vertrautheit mit Problemen des Fremdspracherwerbs und der Übersetzung.

2. Literaturgeschichte

Überblick über die Geschichte der nordgermanischen, besonders der altisländischen Literatur bis zum Ausgang des Mittelalters. Kenntnis der Hauptgattungen aufgrund eingehender Lektüre. Kenntnis von Beziehungen zwischen der altnordischen und der außernordischen mittelalterlichen Literatur.

3. Textinterpretation

Vertrautheit mit Methoden der mittelalterlichen Literaturwissenschaft und Aspekten der nordischen Altertumskunde (z.B. Religions-, Kulturgeschichte); Fähigkeit, diese an altnordischen Texten zu erproben.

4. Neuere Literatur- und Kulturwissenschaft

Vertrautheit mit repräsentativen Texten der neueren skandinavischen Literaturen; Fähigkeit, entsprechende Texte zu interpretieren.

5. Sprachwissenschaft

Vertiefte Kenntnisse in einem Teilbereich der Sprachwissenschaft.

Schwerpunkt Neuere Literatur- und Kulturgeschichte

1. Sprachliche Grundlagen

Aktive und passive Beherrschung einer modernen skandinavischen Sprache; Grundkenntnisse in zwei weiteren modernen skandinavischen Sprachen. Vertrautheit mit Problemen des Fremdspracherwerbs und der Übersetzung. Kenntnisse des Altnordischen (betr. 4. u. 5.).

2. Literaturgeschichte

Überblick über die Geschichte der neueren skandinavischen Literaturen seit der Reformation; Kenntnis einer repräsentativen Auswahl von Texten aus der neueren skandinavischen Literaturgeschichte; Kenntnis der Beziehungen der neueren skandinavischen Literaturen zu nichtskandinavischen.

3. Textinterpretation

Vertrautheit mit Theorien, Methoden und Terminologien der Literaturwissenschaft und Fähigkeit, sie begründet anzuwenden. Vertiefte Kenntnisse zu einem Autor, einer Epoche und einer Gattung oder einem weiteren Sachgebiet; dabei sind mindesten zwei skandinavische Literaturen zu berücksichtigen.

4. Ältere Literatur- und Kulturwissenschaft

Vertrautheit mit repräsentativen Texten; Fähigkeit, entsprechende Texte zu interpretieren.

5. Sprachwissenschaft

Vertiefte Kenntnisse in einem Teilbereich der Sprachwissenschaft.

(c) Das Rigorosum (mündliche Prüfung) im Nebenfach

- Durchführung der Prüfung

Die Prüfung dauert eine halbe Stunde. Sie wird in der Regel von einem Prüfenden abgenommen.

- Anforderungen in der Prüfung

Schwerpunkt Sprachwissenschaft

1. Sprachliche Grundlagen

Philologisch vertiefte Sprachkenntnisse des Altnordischen; aktive und passive Beherrschung einer modernen skandinavischen Sprache; Grundkenntnisse in einer weiteren modernen skandinavischen Sprache; Vertrautheit mit Problemen des Fremdspracherwerbs und der Übersetzung.

2. Sprachwissenschaftliche Methoden

Die Fähigkeit, sprachwissenschaftliche Methoden auf diese Sprachen anzuwenden, sie untereinander und mit der Muttersprache zu vergleichen.

3. Sprachgeschichte

Kenntnisse zur Entwicklung des Altnordischen; Fähigkeit, die Entwicklung einer der modernen skandinavischen Sprachen zu beschreiben; Übersicht über den heutigen skandinavischen Sprachraum.

Schwerpunkt Ältere Literatur- und Kulturwissenschaft

1. Sprachliche Grundlagen

Philologisch und sprachgeschichtlich vertiefte Kenntnis des Altnordischen; aktive und passive Beherrschung einer modernen skandinavischen Sprache; Grundkenntnisse in einer weiteren modernen skandinavischen Sprache. Vertrautheit mit Problemen des Fremdspracherwerbs und der Übersetzung.

2. Literaturgeschichte

Überblick über die Geschichte der nordgermanischen, besonders der altisländischen Literatur bis zum Ausgang des Mittelalters. Kenntnis ausgewählter Hauptgattungen aufgrund eingehender Lektüre. Einblick in die Beziehungen zwischen der altnordischen und der außernordischen mittelalterlichen Literatur.

3. Textinterpretation

Vertrautheit mit Methoden der mittelalterlichen Literaturwissenschaft und Fähigkeit, diese an altnordischen Texten zu erproben.

Schwerpunkt Neuere Literatur- und Kulturwissenschaft

1. Sprachliche Grundlagen

Philologisch und sprachgeschichtlich vertiefte Kenntnis des Altnordischen; aktive und passive Beherrschung einer modernen skandinavischen Sprache; Grundkenntnisse in einer weiteren modernen skandinavischen Sprache. Vertrautheit mit Problemen des Fremdspracherwerbs und der Übersetzung.

2. Literaturgeschichte

Überblick über die Geschichte der neueren skandinavischen Literaturen; Kenntnis einer Auswahl von Texten aus der neueren skandinavischen Literaturgeschichte; Einblick in die Beziehungen der neueren skandinavischen Literaturen zu nichtskandinavischen.

3. Textinterpretation

Vertrautheit mit Methoden der neueren Literaturwissenschaft und Fähigkeit, sie begründet anzuwenden; vertiefte Kenntnisse zu einem Autor und einer Epoche oder einer Gattung oder einem weiteren Sachgebiet.

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6. Verteilung der Lehrveranstaltungen in Grund- und Hauptstudium

Der hier angegebene Semesterplan hat nur orientierenden Charakter. Er enthält alle Pflichtveranstaltungen. Da diese aber zu einem erfolgreichen Studium nicht ausreichen, sieht der Studienplan eine Reihe von ergänzenden Lehrveranstaltungen vor. Es werden außerdem erhebliche Beiträge an Selbststudium erwartet.

Den Studierenden steht es frei, innerhalb des Grundstudiums (bis zur Zwischenprüfung) und dann innerhalb des Hauptstudiums die Reihenfolge der obligatorischen Veranstaltungen zu wählen und fakultative Veranstaltungen hinzuzunehmen. Es wird allerdings von Fall zu Fall sinnvoll sein, bestimmte Reihenfolgen zu beachten. Wer etwa ohne Kenntnis einer skandinavischen Sprache das Studium beginnt, sollte im ersten Semester vor allem Sprachunterricht in der gewählten Hauptsprache nehmen und durch intensive Eigenarbeit ergänzen. Erst dann sollte man die skandinavischen Proseminare/Einführungen besuchen. Im folgenden Schema werden durch "/" entsprechende Alternativen angegeben.

Der Semesterplan legt zunächst ein Hauptfachstudium "Nordgermanische Philologie" zugrunde; beim Nebenfachstudium entfällt ein Teil der Pflichtveranstaltungen.

Die Lehrveranstaltungen sind normalerweise zweistündig (2 SWS = 2 Semesterwochenstunden). Grundsätzlich wird ausgegangen von einer Wochenstundenzahl von 8 SWS im Hauptfach bzw. 4 - 6 SWS im Nebenfach. Im ersten Fachsemester, das vor allem dem Spracherwerb in der Hauptsprache dienen soll (u.a. auch mit eigenen Tonband-, Sprachlabor-Übungen), sind weniger SWS angesetzt. Im 7. und 8. Fachsemester reduziert sich die Stundenzahl, da in dieser Zeit die Vorbereitung auf das jeweilige Abschlussexamen, im 8. Fachsemester vor allem Zeit für die Fertigstellung der Magisterarbeit einberechnet werden müssen. Das Nebenfach kann in einzelnen Semestern ganz zurücktreten. Das Abschlussexamen findet dann im 9. Semester statt.

(P = Pflichtveranstaltung, E = ergänzende Lehrveranstaltung; bei den Kursen für Spracherwerb/Sprachpraxis werden nur die Pflichtveranstaltungen mit P markiert, von denen Scheine vorzulegen sind, ansonsten hängt der Besuch davon ab, wie weit man evt. anderweitig bereits Sprachkenntnisse erworben hat.)

6.1 Verteilung der Lehrveranstaltungen im Grundstudium


Hauptfach
Nebenfach
1. Semester 4 SWS SPRACHERWERB
2 SWS VORLESUNG Sprach-/Literatur-/Kulturwissenschaft (E)
4 SWS SPRACHERWERB

2. Semester 4 SWS SPRACHERWERB
2 SWS PROSEMINAR
Sprachwissenschaft/Altnordisch (P)
2 SWS PROSEMINAR
Neuere Literatur
2 SWS SPRACHERWERB
2 SWS PROSEMINAR Sprachwissenschaft/Altnordisch (P)
2 SWS PROSEMINAR
Neuere Literatur

3. Semester 4 SWS SPRACHERWERB (Fortgeschrittene II) (P)
2 SWS PROSEMINAR Altnordisch/Sprachwissenschaft (P)
2 SWS VORLESUNG Sprach-/Literatur-/Kulturwissenschaft (E)
2 SWS SPRACHERWERB (Fortgeschrittene II) (P)
2 SWS PROSEMINAR Altnordisch/Sprachwissenschaft (P)

4. Semester 4 SWS SPRACHERWERB (Zweitsprache) (P)
2 SWS PROSEMINAR Ältere Literatur (P)
2 SWS Weiterführendes PROSEMINAR (P/E)
2 SWS SPRACHERWERB
2 SWS PROSEMINAR Ältere Literatur (P)
2 SWS VORLESUNG/Weiterführendes PROSEMINAR (E)


__________ __________

30 SWS Summe Grundstudium (20 SWS Summe Grundstudium)

6.2 Verteilung der Lehrveranstaltungen im Hauptstudium


Hauptfach
Nebenfach
5. Semester 4 SWS SPRACHERWERB (Drittsprache) (P)
2 SWS HAUPTSEMINAR Sprachwissenschaft / Ältere / Neuere Literatur- / Kulturwissenschaft (P)
2 SWS VORLESUNG Sprach- / Literatur- / Kulturwissenschaft / Nachbarfach (betr. Landeskunde) (E)
2 SWS SPRACHERWERB (Zweitsprache) (P)
2 SWS HAUPTSEMINAR Sprachwissenschaft / Ältere / Neuere Literatur- / Kulturwissenschaft (P)

6. Semester 4 SWS SPRACHPRAXIS
2 SWS HAUPTSEMINAR Sprachwissenschaft / Ältere / Neuere Literatur- / Kulturwissenschaft (P)
2 SWS VORLESUNG Sprach- / Literatur- / Kulturwissenschaft (E)
2 SWS SPRACHPRAXIS
2 SWS VORLESUNG Sprach- / Literatur- / Kulturwissenschaft (E)

7. Semester 4 SWS SPRACHPRAXIS
2 SWS HAUPTSEMINAR Sprachwissenschaft / Ältere /Neuere Literatur- / Kulturwissenschaft (je nach Schwerpunkt) (P)
2 SWS SPRACHPRAXIS
2 SWS HAUPTSEMINAR Sprachwissenschaft / Ältere / Neuere / Literatur- / Kulturwissenschaft (je nach Schwerpunkt) (P)

8. Semester 2 SWS SPRACHPRAXIS
2 SWS KOLLOQUIUM (E)

__________ __________

26 SWS Summe Hauptstudium (12 SWS Summe Hauptstudium)

6.3 Grund- oder Hauptstudium (3. - 8. Semester):

2-3 SWS Exkursion (für Hauptfachstudierende: P, für Nebenfachstudierende: E)

__________ __________

58-59 SWS Summe des Gesamtstudiums (34-35 SWS Summe des Gesamtstudiums)

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7. Studiengang zur Erweiterungsprüfung Schwedisch, Dänisch, Norwegisch für das Lehramt an Gymnasien

Das Studium für das Lehramt an Gymnasien umfasst in der Regel zwei Hauptfächer. Für den Fall, dass nach bestandenem Staatsexamen die Übernahme in den Vorbereitungsdienst des Landes Baden-Würtemberg angestrebt wird, gelten bestimmte Kombinationsvorschriften; außerdem muss in bestimmten Fächerkombinationen ein drittes Fach als Erweiterungsfach hinzugewählt werden (vgl.§ 4 Abs. 4 der Verordnung des Kultusministeriums über die Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien).

Das Erweiterungsfach kann parallel zu den Hauptfächern studiert werden, die Prüfung kann aber erst nach Bestehen der Wissenschaftlichen Prüfung in den ersten beiden Fächern abgelegt werden (vgl. § 19 der Verordnung des Kultusministeriums über die wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien).

Schwedisch, Dänisch oder Norwegisch können als Erweiterungsfächer studiert werden. Mit dem Bestehen der Prüfung hat der Bewerber die wissenschaftliche Befähigung für den Unterricht am Gymnasium in diesem Fach nachgewiesen. Die Regelstudienzeit beträgt fünf Semester.

Im Erweiterungsfach entfällt die Zwischenprüfung.

Erweiterungsprüfung Schwedisch

1. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung:

(a) fünf sprachpraktische Übungen (z.B. Sprachkurse 1-3, Lektürekurs, Übersetzung, Landeskunde)

(b) zwei Proseminare

(c) ein Hauptseminar

2. Anforderungen in der Prüfung

Erwartet wird die Beherrschung des Schwedischen in Wort und Schrift, Sicherheit in Grammatik, Stilistik und Idiomatik sowie die Fähigkeit, auch schwierige Texte ohne Hilfsmittel zu verstehen.

Vertrautheit mit literaturwissenschaftlichen Methoden und Fähigkeiten, Texte der schwedischen Literatur unter Einbeziehung kultureller, sozialer und politischer Zusammenhänge zu interpretieren. Vertrautheit mit Werken aus den wichtigsten Epochen unter Einschluss der zeitgenössischen Literatur. Vertiefte Kenntnisse auf einem größeren Gebiet eigener Wahl.

3. Durchführung der Prüfung (zwei schriftliche und eine mündliche Prüfung)

In der ersten Klausur (vierstündig, schriftlich) wird ein deutscher Text ins Schwedische übersetzt.

In der zweiten Klausur (fünfstündig, schriftlich) werden bis zu fünf literaturwissenschaftliche Aufgaben zur Wahl gestellt. Die Klausur ist in der Regel in deutscher Sprache abzufassen.

Die mündliche Prüfung (30 Minuten) erstreckt sich auf die unter Punkt (2) genannten Gebiete. Gegenstand und näherer Umkreis der in der schriftlichen Prüfung gewählten literaturwissenschaftlichen Aufgabe bleiben außer Betracht. Die Prüfung wird überwiegend in der Fremdsprache abgehalten.

Erweiterungsprüfung Dänisch

1. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung:

(a) fünf sprachpraktische Übungen (z.B. Sprachkurse 1-3, Lektürekurs, Übersetzung, Landeskunde)

(b) zwei Proseminare

(c) ein Hauptseminar

2. Anforderungen in der Prüfung

Erwartet wird die Beherrschung des Dänischen in Wort und Schrift, Sicherheit in Grammatik, Stilistik und Idiomatik sowie die Fähigkeit, auch schwierige Texte ohne Hilfsmittel zu verstehen.

Vertrautheit mit literaturwissenschaftlichen Methoden und Fähigkeiten, Texte der dänischen Literatur unter Einbeziehung kultureller, sozialer und politischer Zusammenhänge zu interpretieren. Vertrautheit mit Werken aus den wichtigsten Epochen unter Einschluss der zeitgenössischen Literatur. Vertiefte Kenntnisse auf einem größeren Gebiet eigener Wahl.

3. Durchführung der Prüfung (zwei schriftliche und eine mündliche Prüfung)

In der ersten Klausur (vierstündig, schriftlich) wird ein deutscher Text ins Dänische übersetzt.

In der zweiten Klausur (fünfstündig, schriftlich) werden bis zu fünf literaturwissenschaftliche Aufgaben zur Wahl gestellt. Die Klausur ist in der Regel in deutscher Sprache abzufassen.

Die mündliche Prüfung (30 Minuten) erstreckt sich auf die unter Punkt (2) genannten Gebiete. Gegenstand und näherer Umkreis der in der schriftlichen Prüfung gewählten literaturwissenschaftlichen Aufgabe bleiben außer Betracht. Die Prüfung wird überwiegend in der Fremdsprache abgehalten.

Erweiterungsprüfung Norwegisch

1. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung:

(a) fünf sprachpraktische Übungen (z.B. Sprachkurse 1-3, Lektürekurs, Übersetzung, Landeskunde)

(b) zwei Proseminare

(c) ein Hauptseminar

2. Anforderungen in der Prüfung

Erwartet wird die Beherrschung des Norwegischen in Wort und Schrift, Sicherheit in Grammatik, Stilistik und Idiomatik sowie die Fähigkeit, auch schwierige Texte ohne Hilfsmittel zu verstehen.

Vertrautheit mit literaturwissenschaftlichen Methoden und Fähigkeiten, Texte der norwegischen Literatur unter Einbeziehung kultureller, sozialer und politischer Zusammenhänge zu interpretieren. Vertrautheit mit Werken aus den wichtigsten Epochen unter Einschluss der zeitgenössischen Literatur. Vertiefte Kenntnisse auf einem größeren Gebiet eigener Wahl.

3. Durchführung der Prüfung (zwei schriftliche und eine mündliche Prüfung)

In der ersten Klausur (vierstündig, schriftlich) wird ein deutscher Text ins Norwegische übersetzt.

In der zweiten Klausur (fünfstündig, schriftlich) werden bis zu fünf literaturwissenschaftliche Aufgaben zur Wahl gestellt. Die Klausur ist in der Regel in deutscher Sprache abzufassen.

Die mündliche Prüfung (30 Minuten) erstreckt sich auf die unter Punkt (2) genannten Gebiete. Gegenstand und näherer Umkreis der in der schriftlichen Prüfung gewählten literaturwissenschaftlichen Aufgabe bleiben außer Betracht. Die Prüfung wird überwiegend in der Fremdsprache abgehalten.

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8. Diplomprüfung Schwedisch, Norwegisch, Dänisch oder Niederländisch als drittes Nebenfach in den Diplomstudiengängen für Naturwissenschaftlerinnen und Naturwissenschaftler

8.1. Diplomprüfung Schwedisch, Norwegisch oder Dänisch als drittes Nebenfach in den Diplomstudiengängen für Naturwissenschaftlerinnen und Naturwissenschaftler

Eine Zwischenprüfung ist in diesen Studiengängen nicht nachzuweisen.
Bei der Anmeldung zur Diplomprüfung sind Nachweise über folgende Lehrveranstaltungen vorzulegen:

3 sprachpraktische Kurse (Schwedisch, Dänisch oder Norwegisch für Anfänger, Fortgeschrittene I und II oder Lektürekurs, Übersetzung, Landeskunde)
2 Einführungen (wahlweise: Einführung in die Neuere Literaturwissenschaft,
Einführung in die Kulturwissenschaft, Einführung in die Linguistik, Einfüh-
rung ins Altnordische)
1 Proseminar (aus dem Bereich der Neueren Literatur- und Kulturwissenschaft,
Sprachwissenschaft oder Älteren Kultur- und Literaturwissenschaft)

Folgende Kenntnisse und Fähigkeiten sollen durch die Prüfung nachgewiesen werden:

Bei einer Spezialisierung auf die Neuere Literatur- und Kulturwissenschaft:
Vertrautheit mit literatur- bzw. kulturwissenschaftlichen Methoden. Fähigkeit, Texte der schwedischen, dänischen oder norwegischen Literatur unter Einbeziehung kultureller, sozialer und politischer Zusammenhänge zu interpretieren. Vertrautheit mit Werken der schwedischen, dänischen oder norwegischen Literatur unter Einschluss der zeitgenössischen Literatur. Vertiefte Kenntnisse auf einem Gebiet eigener Wahl.
Bei einer Spezialisierung auf die Sprachwissenschaft:
Kenntnis der Hauptbegriffe und Methoden der synchronen oder diachronen skandinavistischen Sprachwissenschaft und die Fähigkeit, sprachwissenschaftliche Methoden auf das Schwedische anzuwenden und mit der Muttersprache zu vergleichen. Vertiefte Kenntnisse auf einem Gebiet eigener Wahl.
Bei einer Spezialisierung auf die Ältere Literatur- und Kulturwissenschaft:
Kenntnisse der nordgermanischen, besonders der altisländischen Literatur unter Einschluss des Mittelalters. Kenntnis der Hauptgattungen anhand repräsentativer Texte. Fähigkeit, Beziehungen zwischen der altnordischen und außernordischen mittelalterlichen Literaturen herzustellen. Vertiefte Kenntnisse auf einem Gebiet eigener Wahl.


Die Prüfung besteht aus einem 30minütigen Prüfungsgespräch, das teils auf Schwedisch, Dänisch oder Norwegisch, teils auf Deutsch geführt werden kann. Die dazu erforderliche mündliche und schriftliche Sprachbeherrschung wird vorausgesetzt.
Die ausgewählten Prüfungsinhalte müssen vor der Prüfung mit dem Prüfer / der Prüferin abgestimmt werden.
Prüfungsberechtigt sind alle habilitierten Angehörigen des Lehrkörpers.


8.2. Diplomprüfung Niederländisch als drittes Nebenfach in den Diplomstudiengängen für Naturwissenschaftlerinnen und Naturwissenschaftler

Eine Zwischenprüfung ist im Studiengang Niederländisch nicht nachzuweisen.
Bei der Anmeldung zur Diplomprüfung sind Nachweise über folgende niederländische Lehrveranstaltungen vorzulegen:

3 sprachpraktische Kurse
2 Kurse zu einem kulturwissenschaftlichen, literaturwissenschaftlichen oder sprachwissenschaftlichen Thema
1 selbst zu erarbeitendes Schwerpunktgebiet aus einem gewählten Bereich
(Literaturwissenschaft, Kulturwissenschaft, Sprachwissenschaft)

Prüfungsgegenstand sind die Themen der absolvierten Kurse sowie das Thema des Schwerpunktgebiets.
Folgende Kenntnisse und Fähigkeiten sollen durch die Prüfung nachgewiesen werden:

Bei einer Spezialisierung auf die Literaturwissenschaft:
Vertrautheit mit literaturwissenschaftlichen Methoden. Fähigkeit, Texte der niederländischen Literatur zu interpretieren. Vertrautheit mit Werken aus einzelnen Epochen der niederländischen Literatur unter Einschluss der zeitgenössischen Literatur.
Bei einer Spezialisierung auf die Kulturwissenschaft:
Vertrautheit mit kulturwissenschaftlichen Methoden. Fähigkeit, Texte zu einem kulturwissenschaftlichen Thema unter Einbeziehung landeskundlicher, sozialer, historischer und politischer Zusammenhänge des Landes zu interpretieren.
Bei einer Spezialisierung auf die Sprachwissenschaft:
Kenntnis der Hauptbegriffe und Methoden der synchronen oder diachronen niederländischen Sprachwissenschaft und die Fähigkeit, sprachwissenschaftliche Methoden auf das Niederländische anzuwenden und mit der Muttersprache zu vergleichen.


Die Prüfung besteht aus einem 30minütigen Prüfungsgespräch, das teils auf Niederländisch, teils auf Deutsch geführt wird. Die dazu erforderliche mündliche und schriftliche Sprachbeherrschung wird vorausgesetzt.
Die ausgewählten Prüfungsinhalte müssen vor der Prüfung mit dem Prüfer / der Prüferin abgestimmt werden.
Prüfungsberechtigt sind alle habilitierten Angehörigen des Lehrkörpers.

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