Studienordnungen:
Freiburg
B.A.Studiengang
>>
Nordgermanische Philologie im Hauptfach
im Fach
Nordgermanische Philologie am
Institut
für Vergleichende Germanische Philologie
und Skandinavistik
der
Universität Freiburg i. Br.
[Stand:
Februar 2000]
------------------------------------------------------------------
Prüfungsordnung
der Universität Freiburg für den Studiengang Bakkalaureus Artium/Bachlor
of Arts (B.A.) der Philosophischen Fakultäten vom 16.11.2001
(vorbehaltlich
der Genehmigung durch die universitären Gremien und das Ministerium
für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg)
SKANDINAVISTIK
§
1 Studienumfang
(1)
Im Hauptfach "Nordgermanische Philologie/Skandinavistik" sind
insgesamt 120 ECTS-Punkte zu erwerben, davon 94 ECTS-Punkte im Pflichtbereich
und 26 ECTS-Punkte im Wahlpflichtbereich.
(2) Das für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderliche
Lehrangebot beträgt 60 SWS, von denen 46 SWS auf den Pflichtbereich
und 14 SWS auf den Wahlpflichtbereich entfallen
§
2 Studieninhalte
Im Hauptfach
"Nordgermanische Philologie/Skandinavistik" sind folgende Module
zu belegen:
Sprachpraxis
Der
bzw. die Studierende wählt für die Sprachausbildung eine skandinavische
Sprache als erste Sprache und eine weitere als zweite Sprache. Als erste
Sprache kann Schwedisch, Norwegisch oder Dänisch gewählt werden,
als zweite Sprache Schwedisch, Norwegisch, Dänisch oder Isländisch.
Sprachpraxis:
Erste skandinavische Sprache
Der
bzw. die Studierende belegt in der Regel das Modul Sprachpraxis: Erste
skandinavische Sprache (ohne Vorkenntnisse). Sofern fundierte Kenntnisse
in der ersten skandinavischen Sprache nachgewiesen werden können,
ist das Modul Sprachpraxis: Erste skandinavische Sprache (mit Vorkenntnissen)
zu belegen. Die Wahl des Moduls ist mit einem/einer Fachvertreter/in zu
vereinbaren.
Sprachpraxis:
Erste skandinavische Sprache (ohne Vorkenntnisse)
| Veranstaltung |
Art |
P/WP |
ECTS |
SWS
|
Grundkurs Erste skandinavische Sprache |
Ü |
P |
6
|
4
|
| Fortgeschrittenenkurs
I Erste skandinavische Sprache |
Ü |
P |
4 |
2
|
| Fortgeschrittenenkurs
II Erste skandinavische Sprache |
Ü |
P |
4 |
2
|
Sprachpraktische
Übung in der ersten skandinavischen
Sprache |
Ü |
P |
4 |
2
|
Die Lehrveranstaltungen dieses Moduls sind in der hier angegebenen Reihenfolge
zu belegen, d.h. die erfolgreiche Teilnahme an der vorangehenden Lehrveranstaltung
ist jeweils Voraussetzung für die Teilnahme an der nächstfolgenden
Lehrveranstaltung.
Sprachpraxis:
Erste skandinavische Sprache (mit Vorkenntnissen)
| Veranstaltung |
Art |
P/PW |
ECTS |
SWS |
| Fortgeschrittenenkurs
II Erste skandinavische Sprache |
Ü |
P |
4 |
2
|
Sprachpraktische
Übung in der ersten skandinavischen
Sprache |
Ü |
P |
6 |
2 |
Sprachpraktische
Übung in der ersten skandinavischen
Sprache |
Ü |
P |
8 |
2 |
Die
Teilnahme an den sprachpraktischen Übungen setzt die erfolgreiche
Teilnahme am Fortgeschrittenenkurs II voraus.
Sprachpraxis:
Zweite skandinavische Sprache
| Veranstaltung |
Art |
P/PW |
ECTS |
SWS |
| Grundkurs
Zweite skandinavische Sprache |
Ü |
P |
6 |
4 |
| Fortgeschrittenenkurs
I Zweite skandinavische Sprache |
Ü
|
P
|
4 |
2 |
| Fortgeschrittenenkurs
II Zweite skandinavische Sprache |
Ü |
P |
4 |
2
|
Die
Lehrveranstaltungen dieses Moduls sind in der hier angegebenen Reihenfolge
zu belegen, d.h. die erfolgreiche Teilnahme an der vorangehenden Lehrveranstaltuang
ist jeweils Voraussetzung für die Teilnahme an der nächstfolgenden
Lehrveranstaltung.
Grundlagen
der Kulturwissenschaft
| Veranstaltung |
Art |
P/PW |
ECTS |
SWS
|
| Einführung
in die Kulturwissenschaft |
S |
P |
6 |
2
|
Einführung
in die Grundlagen der skandinavischen Kultur
des Mittelalters |
S |
P |
4 |
2 |
| Vorlesung
zur skandinavischen Kultur des Mittelalters |
V |
P |
2 |
2
|
Landeskundekurs
I: Geschichte/Politik/Sozialstruktur
eines skandinavischen Landes |
Ü
|
P |
3 |
2 |
Landeskundekurs
II: Kunst/Kultur/Medien
eines skandinavischen Landes |
Ü |
P |
3 |
2
|
Teilnahme
an einer mindestens achttägigen Exkursion
in ein skandinavisches Land |
Ex |
P |
4
|
|
Die Landeskundekurse müssen sich auf das Land oder die Länder
beziehen, in dem bzw. in denen die gewählte erste oder zweite skandinavische
Sprache gesprochen wird.
Grundlagen
der Literaturwissenschaft
| Veranstaltung |
Art |
P/PW |
ECTS |
SWS
|
Einführung
in das Studium der neueren skandinavischen
Literaturen (einschließlich Einführung in das
wissenschaftliche Arbeiten |
S,Ü |
P |
9 |
4 |
| Proseminar
zu einem Thema der skandinavischen Literatur |
S |
P
|
6 |
2 |
Vorlesung
skandinavische Literaturgeschichte:
Mittelalter und frühe Neuzeit in Skandinavien |
V
|
WP |
2 |
2 |
Vorlesung
skandinavische Literaturgeschichte:
Aufklärung und Romantik in Skandinavien |
V |
WP |
2 |
2 |
Vorlesung
skandinavische Literaturgeschichte:
Moderner Durchbruch und Jahrhundertwende |
V
|
WP |
2 |
2
|
Vorlesung
skandinavische Literaturgeschichte:
Moderismus und Zwischenkriegszeit |
V
|
WP |
2 |
2 |
Vorlesung skandinavische Literaturgeschichte:
Von den 1950er Jahren bis zur Gegenwart |
V
|
WP |
2 |
2 |
Vorlesung
zu einem Thema der skandinavischen
Literaturwissenschaft |
V |
WP |
2
|
2 |
Zwei
der sechs Wahlpflichtveranstaltungen müssen belegt werden.
Die erfolgreiche Teilnahme an der Lehrveranstaltung "Einführung
in das Studium der neueren skandinavischen Literaturen (einschließlich
Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten)" ist Voraussetzung
für die Teilnahme am Proseminar zu einem Thema der skandinavischen
Literatur.
Grundlagen der Sprachwissenschaft
| Veranstaltung |
Art |
P/PW |
ECTS |
SWS |
Einführung in die skandinavische Sprachwissenschaft |
S,Ü |
P |
6 |
4
|
Einführung in das Altnordische |
S,Ü |
P
|
6
|
4 |
Vorlesung
zu einem Thema der skandinavischen
Sprachgeschichte |
V
|
WP |
2 |
2
|
Vorlesung zu einem Thema der skandinavischen
Sprachwissenschaft |
V |
WP |
2 |
2 |
Eine
der beiden Wahlpflichtveranstaltungen muß belegt werden.
Spezialisierungsmodule
Der
bzw. die Studierende belegt nach eigener Wahl entweder das Spezialisierungsmodul
Sprachwissenschaft oder das Spezialisierungsmodul Literaturwissenschaft.
Der Besuch der Lehrveranstaltungen des gewählten Spezialisierungsmoduls
setzt den erfolgreichen Abschluss des entsprechenden Grundlagenmoduls
(Literatur- bzw. Sprachwissenschaft) voraus.
Spezialisierung
Literaturwissenschaft
| Veranstaltung |
Art |
P/PW |
ECTS |
SWS |
Vorlesung
zu einem Thema der skandinavischen
Literaturwissenschaft |
V
|
P |
2 |
2 |
| Lektüre
und Interpretation skandinavischer Literatur |
S
|
P
|
6
|
2
|
| Hauptseminar
Skandinavische Literaturwissenschaft: Gattung |
S |
WP |
8 |
2
|
| Hauptseminar
Skandinavische Literaturwissenschaft: Epoche |
S |
WP |
8 |
2 |
| Projektseminar
Literaturwissenschaft |
S |
WP |
8 |
2
|
Zwei
der drei Wahlpflichtveranstaltungen müssen belegt werden.
Spezialisierung Sprachwissenschaft
| Veranstaltung |
Art |
P/PW |
ECTS |
SWS |
Vorlesung
zu einem Thema der skandinavischen
Sprachwissenschaft |
V |
P
|
2 |
2 |
Proseminar
zu einem Thema der skandinavischen
Sprachwissenschaft |
S |
P |
6 |
2 |
Hauptseminar
zu einem Thema der synchronen
skandinavischen Sprachwissenschaft |
S |
WP |
8
|
2
|
Hauptseminar
zu einem Thema der diachronen
skandinavischen Sprachwissenschaft |
S |
WP
|
8 |
2
|
| Projektseminar
Sprachwissenschaft |
S |
WP |
8 |
2 |
Zwei der drei Wahlpflichtveranstaltungen müssen belegt werden.
Die erfolgreiche Teilnahme an der Lehrveranstaltung "Proseminar zu
einem Thema der skandinavischen Sprachwissenschaft" ist Vorausssetzung
für die Teilnahme an den Hauptseminaren dieses Moduls.
§ 3 Orientierungsprüfung
Inhalt
und Umfang der Orientierungsprüfung Als Orientierungsprüfungsleistungen
sind in folgenden Lehrveranstaltungen schriftliche Modulteilprüfungen
abzulegen:
- Modul Sprachpraxis: Erste skandinavische Sprache (ohne Vorkenntnisse):
Fortgeschrittenenkurs I Erste skandinavische Sprache
bzw.
Modul Sprachpraxis: Erste skandinavische Sprache (mit Vorkenntnissen):
Fortgeschrittenenkurs I Erste skandinavische Sprache
- Einführung in das Studium der neueren skandinavischen Literaturen
(einschließlich Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten)
- Einführung in die skandinavische Sprachwissenschaft
oder
Einführung in die Kulturwissenschaft
Die
Orientierungsprüfungsleistungen sind zugleich Bestandteil der studienbegleitenden
Prüfungsleistungen der Bakkalaureusprüfung.
§ 4 Zwischenprüfung
(1)
Inhalt und Umfang der Zwischenprüfung
Als Zwischenprüfungsleistungen sind in folgenden Lehrveranstaltungen
schriftliche Modulteilprüfungen zu erbringen:
- Modul Sprachpraxis: Erste skandinavische Sprache (ohne Vorkenntnisse):
Fortgeschrittenenkurs II Erste skandinavische Sprache
bzw.
Modul Sprachpraxis: Erste skandinavische Sprache (mit Vorkenntnissen):
Sprachpraktische Übung in der ersten skandinavischen Sprache nach
Wahl des bzw. der Studierenden
- Modulteilprüfung in derjenigen der folgenden Lehrveranstaltungen,
in der keine Orientierungsprüfungsleistung erbracht wurde:
Einführung in die Kulturwissenschaft oder Einführung in die
skandinavische Sprachwissenschaft
- Proseminar zu einem Thema aus dem Bereich der skandinavischen Literatur
- Einführung ins Altnordische
Die
Zwischenprüfungsleistungen sind zugleich Bestandteil der studienbegleitenden
Prüfungsleistungen der Bakkalaureusprüfung.
(2)
Ergänzungsleistungen
Als Ergänzungsleistungen sind bis zum Beginn der Vorlesungszeit des
5. Fachsemesters weitere 17 ECTS-Punkte in folgenden Lehrveranstaltungen
bzw. Modulen nachzuweisen:
- Grundkurs Zweite skandinavische Sprache
- Einführung in die Grundlagen der skandinavischen Kultur des Mittelalters
- Landeskundekurs I oder Landeskundekurs II
- 4 ECTS-Punkte aus dem Modul Grundlagen der Literaturwissenschaft und/oder
aus dem Modul Grundlagen der Sprachwissenschaft
§
5 Bakkalaureusprüfung
(1)
Studienbegleitende Prüfungsleistungen
1. In folgenden endnotenrelevanten Modulen sind studienbegleitende Prüfungsleistungen
in der jeweils angegebenen Prüfungsart zu erbringen:
a) Sprachpraxis: Erste skandinavische Sprache
Sprachpraxis: Erste skandinavische Sprache (ohne Vorkenntnisse):
Schriftliche Modulteilprüfungen in folgenden Lehrveranstaltungen:
- Fortgeschrittenenkurs I Erste skandinavische Sprache (Orientierungsprüfungsleistung)
- Fortgeschrittenenkurs II Erste skandinavische Sprache (Zwischenprüfungsleistung)
bzw.
Sprachpraxis: Erste skandinavische Sprache (mit Vorkenntnissen):
Schriftliche Modulteilprüfungen in folgenden Lehrveranstaltungen:
- Fortgeschrittenenkurs II Erste skandinavische Sprache (Orientierungsprüfungsleistung)
- Sprachpraktische Übung in der ersten skandinavischen Sprache nach
Wahl des bzw. der Studierenden (Zwischenprüfungsleistung)
b) Sprachpraxis:
Zweite Skandinavische Sprache
Schriftliche Modulprüfung im Fortgeschrittenenkurs II Zweite skandinavische
Sprache
c) Grundlagen
der Kulturwissenschaft
Schriftliche Modulteilprüfungen in folgenden Lehrveranstaltungen:
- Einführung in die Kulturwissenschaft (Orientierungs- bzw. Zwischenprüfungsleistung)
- Landeskundekurs I oder Landeskundekurs II nach Wahl des/der Studierenden
d) Grundlagen
der Literaturwissenschaft
Schriftliche Modulteilprüfungen in folgenden Lehrveranstaltungen:
- Einführung in das Studium der neueren skandinavischen Literaturen
(einschließlich Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten)
(Orientierungsprüfungsleistung)
- Proseminar zu einem Thema der skandinavischen Literatur (Zwischenprüfungsleistung)
e) Grundlagen
der Sprachwissenschaft
Schriftliche Modulteilprüfungen in folgenden Lehrveranstaltungen:
- Einführung in die skandinavische Sprachwissenschaft (Orientierungs-
bzw. Zwischenprüfungsleistung)
- Einführung in das Altnordische (Zwischenprüfungsleistung)
f) Spezialisierungsmodule
Spezialisierung Literaturwissenschaft
Schriftliche Modulteilprüfungen in folgenden Lehrveranstaltungen:
- Lektüre und Interpretation skandinavischer Literatur
- in zwei der drei folgenden Veranstaltungen nach Wahl des/der Studierenden:
- Hauptseminar Skandinavische Literaturwissenschaft: Gattung
- Hauptseminar Skandinavische Literaturwissenschaft: Epoche
- Projektseminar Literaturwissenschaft
oder
Spezialisierung Sprachwissenschaft
Schriftliche Modulteilprüfungen in folgenden Lehrveranstaltungen:
- Proseminar zu einem Thema der skandinavischen Sprachwissenschaft
- in zwei der drei folgenden Veranstaltungen nach Wahl des/der Studierenden:
- Hauptseminar zu einem Thema der synchronen skandinavischen Sprachwissenschaft
- Hauptseminar zu einem Thema der diachronen skandinavischen Sprachwissenschaft
- Projektseminar Sprachwissenschaft
2. Bildung der Note für die studienbegleitenden Prüfungsleistungen
Die
Modulnoten der endnotenrelevanten Module werden bei der Bildung der Note
für die studienbegleitenden Prüfungsleistungen wie folgt gewichtet:
Sprachpraxis:
Erste skandinavische Sprache 2-fach
Sprachpraxis: Zweite skandinavische Sprache 1-fach
Grundlagen der Kulturwissenschaft 2-fach
Grundlangen der Literaturwissenschaft 2-fach
Grundlagen der Sprachwissenschaft 2-fach
Spezialisierung Literaturwissenschaft bzw. Sprachwissenschaft 4-fach
(2) Abschlussprüfung
1. Schriftliche Arbeit
Die schriftliche Arbeit wird studienbegleitend im Rahmen eines Haupt-
oder Projektseminars des Spezialisierungsmoduls angefertigt. Für
die erfolgreiche Anfertigung der Anbeit werden 6 ECTS-Punkte vergeben.
2. Mündliche Prüfung
Die etwa 30-minütige mündliche Prüfung bezieht sich auf
das im Spezialisierungsmodul gewählte Gebiet (Sprachwissenschaft
bzw. Literaturwissenschaft). Es werden zwei Spezialthemen geprüft,
die zwischen dem Kandidaten bzw. der Kandidatin und dem Prüfer bzw.
der Prüferin vereinbart werden. Für die erfolgreich absolvierte
Prüfung werden 3 ECTS-Punkte vergeben.
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